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Image by Xavier Mouton Photographie

Gesetzliche Krankenversicherung

Deine GKV im Überblick: Beiträge, Leistungen und Wechselmöglichkeiten

Das Wichtigste in Kürze:

  • In Deutschland besteht seit 2009 eine Pflicht zur Krankenversicherung, die meisten Bürger sind in einer der 95 gesetzlichen Krankenkassen (GKV) versichert.
     

  • Der allgemeine Beitragssatz der GKV beträgt 2024 weiterhin 14,6% und wird zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Zusätzlich gibt es einen individuellen Zusatzbeitrag, der im Jahr 2024 durchschnittlich 1,7% beträgt und ebenfalls hälftig geteilt wird.
     

  • Die Beiträge zur GKV hängen vom Einkommen ab. 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei einem jährlichen Einkommen von 62.100 Euro, was den Höchstbeitrag festlegt.
     

  • Gesetzlich Versicherte können ihre Krankenkasse mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten wechseln, ohne eine eigene Kündigung aussprechen zu müssen. Bei Beitragserhöhungen haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.

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Für wen gilt die Krankenversicherungspflicht?

 

Seit dem 01.01.2009 besteht in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Egal ob Student, Berufstätiger oder Rentner, jeder muss eine Krankenversicherung vorweisen. Im Jahr 2021 waren etwa 73,32 Millionen Menschen in der GKV versichert, während 8,7 Millionen in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert waren. Eine gesetzliche Krankenkasse ist dazu verpflichtet, jeden aufzunehmen, unabhängig von Alter, Einkommen oder Vorerkrankungen.

Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung
 

Voraussetzungen für die Aufnahme

Die Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung hängt vor allem vom Beruf und Bruttoeinkommen ab. Arbeitnehmer, die mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 Euro) verdienen, können sich für die PKV entscheiden. Selbstständige, Beamte und Studenten können unabhängig vom Einkommen wählen, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern lassen möchten.

Leistungsunterschiede

Während die GKV alle Grundleistungen abdeckt, bietet die PKV oft zusätzliche Leistungen und schnellere Zugänge zu bestimmten Behandlungen. Die Beiträge in der GKV sind einkommensabhängig, während die PKV-Beiträge sich nach dem gewählten Tarif und den gewünschten Leistungen richten.

Vorteile der GKV

Ein großer Vorteil der GKV ist die kostenlose Mitversicherung von Familienmitgliedern. Ehepartner und Kinder bis zu einem bestimmten Alter können beitragsfrei mitversichert werden. Außerdem gilt in der GKV das Solidaritätsprinzip: Unabhängig vom Einkommen erhalten alle Versicherten die gleichen Grundleistungen.

Beitragsermittlung in der GKV

Der allgemeine Beitragssatz der GKV beträgt 14,6%. Zusätzlich erheben die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag, der 2024 im Durchschnitt bei 1,7% liegt. Diese Beiträge werden paritätisch, also zu gleichen Teilen, von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Für Selbstständige und Freiberufler wird der Beitrag auf Grundlage der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit berechnet.

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze legt das maximale Einkommen fest, das zur Berechnung der GKV-Beiträge herangezogen wird. 2024 liegt diese Grenze bei einem jährlichen Einkommen von 62.100 Euro. Verdient ein Versicherter mehr, wird dieser überschüssige Betrag nicht für die Beitragsberechnung berücksichtigt.

Leistungen der GKV

 

Das Sozialgesetzbuch V schreibt vor, welche Leistungen die GKV bieten muss. Ein Satz erklärt eigentlich ziemlich gut die Leistungen: "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen." (SBG V §12 Wirtschaftlichkeitsgebot)

 

Dazu gehören:

  • Behandlungen im Krankenhaus und beim Arzt

  • Krankheitsfrüherkennung und Prävention

  • Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt

  • Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen

  • Krankenpflege und Rehabilitationsmaßnahmen

  • Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln

Zusätzliche Leistungen

Neben den standardisierten Leistungen bieten viele Krankenkassen auch Zusatzleistungen an, wie zum Beispiel professionelle Zahnreinigungen, erweiterte Krebsvorsorge und Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten. Diese Zusatzangebote können von Kasse zu Kasse variieren und sollten bei einem Wechsel der Krankenkasse berücksichtigt werden.

Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler

 

Selbstständige und Freiberufler können wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern lassen möchten. In der GKV richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, muss jedoch vollständig selbst getragen werden. Der Mindestbeitrag für Selbstständige liegt 2024 bei 192,07 Euro pro Monat, basierend auf einem Mindesteinkommen von 1.178,33 Euro.

Studentische Krankenversicherung

 

Studenten sind bis zum 30. Lebensjahr in der GKV versicherungspflichtig, sofern sie nicht privat versichert sind. Bis zum 25. Lebensjahr können sie über die Familienversicherung ihrer Eltern beitragsfrei mitversichert werden. Der Beitrag zur studentischen Krankenversicherung wird anhand des BAföG-Bedarfssatzes berechnet und liegt 2024 bei durchschnittlich 96,79 Euro pro Monat.

Wechsel der Krankenkasse

 

Gesetzlich Versicherte können ihre Krankenkasse nach einer Mindestmitgliedschaft von 12 Monaten mit einer Frist von zwei Monaten wechseln. Eine eigene Kündigung ist seit 2021 nicht mehr notwendig, da die neue Krankenkasse den Wechsel automatisch vornimmt. Bei Erhöhungen des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.

Fazit

 

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland bietet eine umfassende Absicherung bei Krankheit und ist für die Mehrheit der Bevölkerung die erste Wahl. Durch das Solidaritätsprinzip und die breite Leistungsabdeckung stellt die GKV sicher, dass alle Versicherten im Krankheitsfall gut versorgt sind. Wer über ein höheres Einkommen verfügt oder spezielle Leistungen wünscht, kann jedoch auch die private Krankenversicherung in Betracht ziehen.

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